OASIS Spielersperre: Sperre beantragen und aufheben
OASIS ist die bundesweite Sperrdatei für Glücksspiel. Wer dort gesperrt ist, kommt bei keinem erlaubten Anbieter mehr ins Spiel, online wie in Spielhallen und Spielbanken. Eine OASIS Sperre können Sie selbst beantragen, kostenlos und in wenigen Minuten. Hier steht, wie das geht, wie lange sie gilt und warum sie nie von allein endet.
OASIS-Spielersperre
- Mindestdauer Selbstsperre
- 3 Monate
- Standarddauer
- 1 Jahr
- Endet automatisch
- nie
- Kosten
- keine
Was ist die OASIS Spielersperre?
OASIS ist das zentrale Sperrsystem für Glücksspiel in Deutschland. Das Land Hessen betreibt es für alle Bundesländer, zuständig ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Jeder erlaubte Anbieter muss vor dem Spiel abgleichen, ob Sie dort gesperrt sind: online, wenn er Sie zum Spielen aktiv schaltet, in Spielhallen und Spielbanken bei jedem Betreten.
Die Sperre wirkt spielformübergreifend: virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Online-Casino, Sportwetten, Spielhallen, Spielbanken und Lotterien mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche. Ausgenommen sind Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche wie Lotto 6aus49 und das Gewinnsparen.
Belege: 1Glücksspielstaatsvertrag 20212Regierungspräsidium Darmstadt
OASIS Sperre beantragen: vier Schritte
Eine Selbstsperre beantragen Sie für sich selbst. Das geht direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt oder über einen Anbieter, bei dem Sie spielen.
- 01
Formular wählen
Das Regierungspräsidium bietet ein Online-Formular an. Mit BundID und Online-Ausweis läuft der Antrag vollständig digital, sonst drucken Sie ihn aus.
- 02
Dauer festlegen
Ohne Angabe gilt die Sperre mindestens ein Jahr. Sie können kürzer wählen, aber nicht unter drei Monate; eine kürzere Angabe gilt als drei Monate.
- 03
Unterschreiben und belegen
Auf Papier braucht der Antrag Ihre eigenhändige Unterschrift und eine Ausweiskopie. Ein Führerschein reicht nicht.
- 04
Abschicken
Online, per Post an das Regierungspräsidium oder über den Anbieter. Sperre und Antrag kosten nichts.
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Die 24-Stunden-Sperre: der Knopf beim Anbieter
Für den schnellen Ausstieg gibt es eine zweite Form. Nach § 6i Abs. 3 muss jeder erlaubte Online-Anbieter überall, wo gespielt werden kann, dauerhaft einen Knopf zeigen, mit dem Sie sich für 24 Stunden sperren.
- Ohne RückfrageDer Anbieter darf nicht nachfragen, ob Sie sicher sind. Ein Klick genügt.
- Bei allen AnbieternDie 24-Stunden-Sperre wird in die Sperrdatei eingetragen und gilt deshalb nicht nur beim Anbieter, bei dem Sie geklickt haben.
- Endet von selbstAnders als die OASIS Sperre läuft sie nach 24 Stunden ohne Antrag aus.
- Kurzer SpeicherDie Daten dazu werden zwei Wochen nach Ablauf gelöscht.
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OASIS Sperre aufheben: nur schriftlich und nie vorzeitig
Eine OASIS Sperre endet nicht von allein, auch dann nicht, wenn Sie eine Dauer angegeben haben. Sie brauchen einen schriftlichen Antrag.
- 01
Frühestens nach der Mindestdauer
Ein Antrag vor Ablauf der gewählten Dauer ist unwirksam und muss später neu gestellt werden.
- 02
Mit Wartezeit
Die Aufhebung wirkt bei einer Selbstsperre frühestens eine Woche, bei einer Fremdsperre frühestens einen Monat nach Eingang des Antrags.
- 03
Beim Regierungspräsidium
Den Antrag stellen Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt, auch dafür gibt es ein Online-Formular. Ein Anbieter darf ihn weiterleiten.
Anbieter dürfen Sie nicht zur Aufhebung drängen und Ihnen danach keine Boni anbieten. Nach der Aufhebung bleiben die Daten noch sechs Jahre gespeichert und werden laut Regierungspräsidium nicht weitergegeben, etwa an die Schufa.
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Fremdsperre: wenn andere sperren lassen
Eine Sperre kann auch ein Anbieter oder eine andere Person beantragen, etwa ein Angehöriger. Dafür braucht es einen Sperrgrund, den § 8a des Glücksspielstaatsvertrags näher bestimmt. Eine Fremdsperre gilt mindestens ein Jahr, und die Aufhebung wirkt frühestens einen Monat nach dem Antrag.
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Kontakt und Hilfe
Fragen zur OASIS Spielersperre beantwortet das Regierungspräsidium Darmstadt per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter +49 6151 12 8611. Formulare und Antworten auf häufige Fragen stehen auf der Seite des Regierungspräsidiums.
Wer über eine Sperre nachdenkt, muss mit der Entscheidung nicht allein bleiben. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit hilft auf www.bioeg.de und telefonisch anonym und kostenlos unter 0800 1 37 27 00. Wie Sie Ihre Einzahlungen begrenzen, ohne sich ganz zu sperren, steht auf der Seite zum LUGAS Limit.
Belege: 2Regierungspräsidium Darmstadt
Häufige Fragen zur OASIS Spielersperre
Wie lange dauert eine OASIS Sperre?
Ohne Angabe mindestens ein Jahr. Eine Selbstsperre können Sie kürzer wählen, aber nicht unter drei Monate. Beendet wird sie nur auf schriftlichen Antrag.
Was kostet die OASIS Spielersperre?
Nichts. Sperrantrag und Aufhebungsantrag sind kostenfrei.
Gilt die Sperre auch in der Spielhalle?
Ja. Die Sperre gilt online und vor Ort, also auch in Spielhallen, Spielbanken und bei Sportwetten. Ausgenommen sind Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche wie Lotto 6aus49.
Kann ich die Sperre online beantragen?
Ja, über das Formular des Regierungspräsidiums Darmstadt. Mit BundID und Online-Ausweis vollständig digital, sonst ausgedruckt und unterschrieben per Post.
Endet die Sperre automatisch?
Nein. Auch mit einer gewählten Dauer bleibt die Sperre bestehen, bis Sie schriftlich die Aufhebung beantragen. Die wirkt dann frühestens eine Woche später.
Was ist der Unterschied zur 24-Stunden-Sperre?
Die 24-Stunden-Sperre lösen Sie mit einem Knopf beim Anbieter aus, ohne Antrag und ohne Rückfrage. Sie endet nach 24 Stunden von selbst. Die OASIS Sperre gilt mindestens drei Monate und endet nur auf Antrag.
Erfährt die Schufa von meiner Sperre?
Nein. Laut Regierungspräsidium Darmstadt werden die Daten nicht weitergegeben, auch nicht an die Schufa, und sechs Jahre nach der Aufhebung gelöscht.
Können Angehörige mich sperren lassen?
Ja, als Fremdsperre, wenn ein Sperrgrund nach § 8a vorliegt. Eine Fremdsperre gilt mindestens ein Jahr.
Quellen
- 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021, §§ 8 bis 8c (Spielersperrsystem) und § 6i Abs. 3 (24-Stunden-Sperre)
- 2 Regierungspräsidium Darmstadt, Spielersperrsystem OASIS: Eintragung, Aufhebung, Fragen und Antworten, Pressemitteilung zum digitalen Antrag
- 3 GGL, Die Spielerschutzmaßnahmen des GlüStV 2021 im Überblick
Rechtsgrundlage · Glücksspielstaatsvertrag 2021
- § 8Spielersperrsystemgesetze-bayern.de
- § 8aSperre: Antrag, Dauer, Fremdsperregesetze-bayern.de
- § 8bSperre: Aufhebunggesetze-bayern.de
- § 6i24-Stunden-Sperre (Abs. 3)gesetze-bayern.de
- GGLEntscheidungsrichtlinie zum Höchsteinsatz nach § 22a Abs. 7, Stand 01.07.2026gluecksspiel-behoerde.de
