GGL Whitelist: erlaubte Anbieter für Slots prüfen
Ob ein Online-Angebot in Deutschland erlaubt ist, steht in einer amtlichen Liste: der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Alles, was dort nicht steht, ist illegal. Am 29. September 2026 standen dort 34 Firmen mit einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, zusammen 96 Domains. Hier können Sie eine Adresse direkt prüfen.
GGL-Whitelist
- Firmen mit Slot-Erlaubnis
- 34
- Domains dafür
- 96
- Erlaubte Endung
- nur .de
- Aktualisierung
- mindestens monatlich
Was ist die GGL Whitelist?
Nach § 9 Abs. 8 des Glücksspielstaatsvertrags veröffentlicht die GGL eine amtliche Liste aller Veranstalter und Vermittler mit einer Erlaubnis. Für jede Firma steht dort, für welche Glücksspielart sie die Erlaubnis hat, seit wann, und unter welchen Internetadressen sie anbieten darf. Die Liste wird laut GGL anlassbezogen aktualisiert, mindestens aber einmal im Monat.
Wichtig ist die Glücksspielart. Eine Firma kann für Sportwetten gelistet sein, ohne virtuelle Automatenspiele anbieten zu dürfen, und die Erlaubnis gilt für bestimmte Domains, nicht für eine Marke als Ganzes. Für Slots zählt nur der Eintrag „Virtuelle Automatenspiele“.
Belege: 1GGL-Whitelist
GGL Whitelist prüfen: der Domain-Check
Tippen Sie die Adresse ein, bei der Sie spielen wollen. Der Check vergleicht sie mit der Whitelist vom 29. September 2026.
Der Check zeigt den Stand vom 29. September 2026. Die GGL nimmt neue Anbieter auf und streicht andere; am 29. September kam etwa ein neuer Veranstalter hinzu. Im Zweifel gilt die Liste auf der Seite der GGL, und die GGL beantwortet Fragen dazu auch per E-Mail an [email protected].
Belege: 1GGL-Whitelist
Unsere Anbieter auf der GGL Whitelist
Jeder Anbieter in unseren Listen hat eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele. So stehen sie auf der Whitelist, geprüft am 29. September 2026:
StarGames stargames.de StarGames im TestBonus bis 100 € + 100 FreispieleUmsatz 50× Bonus, Freispielgewinne 30×, 3 Tage 18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/
Löwen Play loewen-play.de Löwen Play im Test200 % bis 100 € + 150 FreispieleUmsatz 30× Einzahlung + Bonus, 30 Tage 18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/
bwin bwin.de bwin im Test200 % bis 80 € + 100 FreispieleUmsatz 50× Einzahlung + Bonus, 30 Tage 18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/
Wildz wildz.de Wildz im Test10 € einzahlen, mit 50 € spielen + 100 FreispieleUmsatz 35× Einzahlung + Bonus, 60 Tage 18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/
DrückGlück drueckglueck.de DrückGlück im Test100 % bis 100 € + 125 FreispieleUmsatz 60× Bonus, Freispielgewinne 60× 18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/
Lapalingo lapalingo.de Lapalingo im Test200 % Bonus bis 100 € + 80 FreispieleUmsatz 40× Einzahlung + Bonus, 30 Tage 18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/
AdmiralBet slots.18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/
Merkur Slots merkurbets.de Merkur Slots im Test100 % Bonus bis 100 €Umsatz 40× Bonus, 30 Tage 18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/
Betano betano.de Betano im Test400 % Bonus bis 80 €Umsatz 35× Bonus, 30 Tage 18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/
JackpotPiraten jackpotpiraten.de JackpotPiraten im Test100 % Bonus bis 100 € + 125 FreispieleUmsatz 40× Bonus, 30 Tage 18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/
bet-at-home bet-at-home.de bet-at-home im Test100 % Bonus bis 100 €Umsatz 20× Einzahlung + Bonus, 30 Tage 18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/
Geprüft am 29.09.2026 auf der Whitelist der GGL, Eintrag „Virtuelle Automatenspiele“.
Es gelten die Bonusbedingungen des jeweiligen Anbieters. Nur für Neukunden. Wichtiger Hinweis: Das deutsche Recht macht einen Unterschied zwischen ‚Online Casino' und ‚Automatenspiel'. Unsere Liste enthält nur Anbieter für virtuelle Automatenspiele.
Ein Beispiel, warum es auf die Domain ankommt: AdmiralBet ist unter admiralbet.de nur für Sportwetten gelistet. Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele hat dieselbe Firma für slots.admiralbet.de.
Belege: 1GGL-Whitelist
Illegale Anbieter erkennen: vier Zeichen
Drei Anhaltspunkte nennt die GGL selbst, der vierte folgt aus den Regeln des Glücksspielstaatsvertrags:
- 01
Keine .de-Domain
Anbieter mit deutscher Erlaubnis dürfen nur Domains mit der Endung .de verwenden. Alles andere ist laut GGL immer unerlaubt.
- 02
Kein Hinweis auf der Startseite
Erlaubte Anbieter müssen auf der Startseite angeben, dass sie eine Erlaubnis haben und welche Behörde sie erteilt hat. Viele zeigen dafür das Prüf- und Erlaubnissiegel der GGL.
- 03
„Antrag gestellt“
Ein laufender Antrag genügt nicht. Bis die Erlaubnis erteilt ist und der Anbieter auf der Whitelist steht, bleibt das Angebot illegal.
- 04
Kein Limit, keine Sperrabfrage
Wer ohne LUGAS-Limit, mit Autoplay oder Jackpots wirbt, arbeitet nicht nach deutschem Recht.
Belege: 2GGL zu illegalem Glücksspiel3Glücksspielstaatsvertrag 2021
Warum die Whitelist für Sie wichtig ist
Illegales Glücksspiel ist nicht nur ein Problem des Anbieters. Laut GGL macht sich auch strafbar, wer vorsätzlich an unerlaubtem Glücksspiel teilnimmt (§ 285 StGB). Dazu kommt das Risiko, dass Spiele manipuliert sind und niemand die Einhaltung von Limit, Sperrdatei und Auszahlung überwacht.
Die GGL geht gegen solche Angebote vor: mit Untersagungen, Netzsperren und Strafanzeigen. Eine eigene schwarze Liste veröffentlicht sie nicht, der Maßstab ist allein die Whitelist.
Belege: 2GGL zu illegalem Glücksspiel
Der Glücksspielstaatsvertrag im DetailSpielerschutz
Jeder Anbieter auf der Whitelist fragt vor dem Spiel die Sperrdatei OASIS ab und hält das anbieterübergreifende LUGAS Limit ein. Das ist der eigentliche Wert der Liste: Nur dort gelten die Schutzregeln des Glücksspielstaatsvertrags.
Hilfe bei Glücksspielproblemen gibt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit auf www.bioeg.de, telefonisch anonym und kostenlos unter 0800 1 37 27 00.
Häufige Fragen zur GGL Whitelist
Was ist die GGL Whitelist?
Die amtliche Liste aller Anbieter mit einer Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag, veröffentlicht von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Sie nennt Firma, Glücksspielart und die erlaubten Domains.
Wie viele Anbieter dürfen Slots anbieten?
Am 29. September 2026 hatten 34 Firmen eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, zusammen mit 96 Domains.
Ist ein Anbieter mit Lizenz aus Malta erlaubt?
Nur, wenn er zusätzlich eine deutsche Erlaubnis hat und auf der Whitelist steht. Entscheidend ist der Eintrag bei der GGL, nicht wo die Firma sitzt.
Wie oft wird die Whitelist aktualisiert?
Laut GGL anlassbezogen, mindestens aber einmal im Monat. Der Stand steht auf der Seite der GGL.
Ist es strafbar, bei einem Anbieter ohne Erlaubnis zu spielen?
Laut GGL ja: Wer vorsätzlich an unerlaubtem Glücksspiel teilnimmt, kann nach § 285 StGB bestraft werden.
Gibt es eine Blacklist der GGL?
Eine eigene Liste illegaler Anbieter veröffentlicht die GGL nicht. Maßstab ist die Whitelist: Was dort nicht steht, ist nicht erlaubt.
Warum steht eine bekannte Marke nicht auf der Liste?
Oft steht sie unter einer anderen Domain oder nur für eine andere Glücksspielart auf der Liste. AdmiralBet etwa ist unter admiralbet.de für Sportwetten gelistet, für Slots unter slots.admiralbet.de.
Was bedeutet das Siegel der GGL?
Die GGL stellt erlaubten Anbietern ein Prüf- und Erlaubnissiegel zur Verfügung, um die Erlaubnis auf der Startseite anzuzeigen. Maßgeblich bleibt der Eintrag auf der Whitelist.
Quellen
- 1 GGL, Übersicht erlaubter Anbieter (Whitelist), Stand der Liste 29.09.2026, alle Einträge ausgewertet
- 2 GGL, FAQ „Illegales Glücksspiel erkennen“ und Seite „Unerlaubtes Glücksspiel“
- 3 Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 9 Abs. 8 (Whitelist) und § 6e Abs. 3 (Erlaubnishinweis)
Rechtsgrundlage · Glücksspielstaatsvertrag 2021
- § 9Glücksspielaufsicht, Whitelist (Abs. 8)gesetze-bayern.de
- § 6eErlaubnishinweis auf der Startseite (Abs. 3)gesetze-bayern.de
- § 22aVirtuelle Automatenspielegesetze-bayern.de
- GGLEntscheidungsrichtlinie zum Höchsteinsatz nach § 22a Abs. 7, Stand 01.07.2026gluecksspiel-behoerde.de
